(3.) 4 Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen

siehe dazu REA-Regeln:
Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen, Messgeräte 10.1 bis 10.13  

siehe dazu auch REA-Regeln Teil II:

Verbrennungsenthalpie von Gas oder Gasbeschaffenheitskenngrößen, insbesondere der Brennwert, Teil II, 3.10

Anlagen der Eichordnung (Fassung vom 31.12.2014)

Die Anlagen enthalten die geltenden Anforderungen, gekennzeichnet jeweils durch die ursprüngliche Normalschrift,
     sowie Ergänzungen entsprechend den REA-Regeln.
     Alle übrigen Textteile (zur Information) sind kursiv geschrieben.

   Sonstige Regeln (nur zur Information)
         Normen und Regeln dieses Abschnitts sind aus rechtlichen Gründen nicht in der Sammlung enthalten
         Ein Verzeichnis relevanter Regeln für Messgeräte dieses Kapitels:
hier