
(3.) 4 Messgeräte zur Bestimmung von sonstigen Messgrößen
bei der Lieferung von strömenden Flüssigkeiten oder strömenden Gasen
Die
Anlagen enthalten die geltenden Anforderungen,
gekennzeichnet jeweils durch die ursprüngliche
Normalschrift,
sowie Ergänzungen
entsprechend den REA-Regeln.
Alle übrigen Textteile (zur
Information) sind kursiv geschrieben.